Auch bei der Entsorgung von Gips sollten Sie auf eine gewisse Sortierung achten.
Das ist erlaubt:
- Baugips
- Rigips
- Gipskarton
- Gipshaltige Baumaterialien
- Gipsputz
- Gipswände
- Gipshaltige Trockenbauwände und -elemente
- Baukalk
- Gipsformteile
Das ist nicht erlaubt:
- Bauschuttabfälle wie Beton, Kacheln, Fliesen, Schutt, Keramik, Erde, Mörtel-, Zementreste
- Steine wie Mauer-, Natur-, Pflastersteine
- Ziegel wie Dach-, Ton-, Betonziegel
- Kalkstein
- Straßenbruch
- Badmöbel wie Toilettenschüsseln
- Bodenbelag
Die Entsorgung kann sowohl beim örtlichen Wertstoffhof als auch mit einem gemieteten Container erfolgen, dies ist vor allem bei großen Abfallmengen empfehlenswert. Ein Entsorgungsfachbetrieb wie PREIMESSER stellt einen entsprechenden Container vor Ort zur Verfügung. Sobald der Container befüllt ist oder nicht mehr benötigt wird, holt das Entsorgungsunternehmen den Container wieder zuverlässig ab.
