Was ist die AVV Verordnung?

Bei der Abfallverzeichnis-Verordnung (kurz AVV) handelt es sich um einen Katalog, in dem Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit eingeordnet werden. Erstmalig wurde die AVV im Jahr 2001 erlassen, um den Europäischen Abfallartenkatalog (EAK) auch in Deutschland umzusetzen. Seit 11. März 2016 gilt die überarbeitete Version der Abfallverzeichnis-Verordnung, um dem Ziel eines einheitlichen europäischen Abfallverzeichnisses einen großen Schritt näher zu kommen.

Für wen gilt die AVV Verordnung?

Die Abfallverzeichnis-Verordnung gilt prinzipiell für alle Abfallbesitzer. Dazu zählen im Besonderen die Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger von Abfall. Weitere Pflichten ergeben sich aus anderen Rechtsvorschriften wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder der Nachweis-Verordnung. Die Abfallrechtsbehörden überwachen je nach Aufgabengebiet die richtige Zuordnung der Abfälle.


Abfallschlüsselnummernverzeichnis - Auszug

Nachstehend finden Sie eine Übersicht aller Abfallsorten, die wir in unseren Niederlassungen Kirchheim-
Heimstetten und München-Sendling annehmen dürfen. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus dem
Abfallschlüsselnummernverzeichnis. Bitte vergewissern Sie sich kurz telefonisch, an welchem unserer
Standorte Sie Ihre Abfälle abgeben können.
Für detaillierte Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.