Das Überwachungszertifikat und das Überwachungszeichen »Entsorgungsfachbetrieb« attestieren dem Betrieb, dass er die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung nach den §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfüllt.
Dieses stellt hohe Anforderungen an:
- die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des gesamten Betriebspersonals,
- die Organisation und Ausstattung,
- den betrieblichen Versicherungsschutz und
- die Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Betriebs.